Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend «AGB» genannt – gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Umbrella Group GmbH einschliesslich ihrer Tochtergesellschaften Exa Light & Sound GmbH und Redhills GmbH – nachfolgend jeweils «Dienstleisterin» genannt – und ihren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern bzw. Kundinnen und Kunden – nachfolgend «Kundschaft» genannt.

Die AGB gelten auch für die Nutzung der Webseiten einschliesslich von Onlineshops und anderen digitalen Plattformen (z.B. Instagram), welche durch die Dienstleisterin betrieben werden.

Als Kundschaft wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, welche mit der Dienstleisterin geschäftliche Beziehungen pflegt. Diese AGB gelten ausschliesslich, sofern diesen keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen. Allgemeine Geschäfts- oder Lieferbedingungen der Kundschaft finden keine Anwendung.

Die AGB können von Zeit zu Zeit Anpassungen erfahren. Massgebend ist die Version, die zum Zeitpunkt des Besuchs der Webseite oder bei Bestellung bzw. Abschluss eines Auftrags aktuell abrufbar ist.

Informationen zu Produkten und Dienstleistungen

Die Webseiten der Dienstleisterin (z.B. www.exa.ch, www.redhills.ch, www.umbrellagroup.ch) beinhalten Informationen zu deren Produkten und Dienstleistungen. Preis- und Sortimentsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten.

Die Dienstleisterin bemüht sich sämtliche Angaben und Informationen auf ihren Webseiten korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen. Sie kann jedoch weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.

Alle Angaben – insbesondere Artikelbeschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Gewichte, technische Spezifikationen, Zubehörbeziehungen und sonstige Angaben – sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser dies ist explizit anders vermerkt.

Sämtliche Angebote auf den Webseiten gelten als freibleibend und sind nicht als verbindliche Offerte zu verstehen.

Die Dienstleisterin kann keine Garantie abgeben, dass die aufgeführten Produkte und Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Bestellung verfügbar sind. Daher sind alle Angaben zu Verfügbarkeit und Lieferzeiten ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.

Offerten und Vertragsabschluss

Offerten der Dienstleisterin bleiben, falls nicht anderweitig vereinbart, während 14 Tagen ab Ausstellungsdatum verbindlich. Kommt es innerhalb dieser Frist nicht zur Annahme seitens Kundschaft und damit zum Vertragsabschluss, ist die Dienstleisterin nicht weiter an die Offerte gebunden.

Durch die Auftragserteilung – Bestellungen über einen Onlineshop eingeschlossen – kommt noch kein rechtsverbindlicher Vertrag zu Stande.

Dieser wird wie folgt abgeschlossen:

  • Seitens Kundschaft durch die schriftliche Bestätigung oder (elektronische) Unterzeichnung einer Offerte der Dienstleisterin,
  • oder mittels Versands eine Auftragsbestätigung durch die Dienstleisterin,
  • oder mittels Unterzeichnung einer Vertragsurkunde, sofern die Parteien vor Unterzeichnung der Urkunde nicht gebunden sein wollen.

In Verträgen genannte Liefertermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese von den Parteien ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

Die Dienstleisterin ist berechtigt, bei Vertragsabschluss, Warenausgaben usw. eine Kopie eines amtlichen Ausweises bzw. einer amtlichen Urkunde der Kundschaft anzufertigen. Sie behält sich zudem das Recht vor, eine oder mehrere Anzahlungen, eine Kaution oder andere Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Mit Abschluss des Vertrages stimmt die Kundschaft den AGB zu. Diese werden damit zum integrierenden Vertragsbestandteil.

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Verkaufspreise

Die Preise für Verkaufsartikel bestimmen sich gemäss Offerte bzw. Auftragsbestätigung und verstehen sich als Endpreise. Sie beinhalten, wenn nicht anders vermerkt, die gesetzliche Mehrwertsteuer, allfällige vorgezogene Recyclinggebühren und -beiträge (vRG/vRB) und Urheberrechtsabgaben bei Elektronikgeräten.

Der Mindestbestellwert für Bestellungen beträgt CHF 10.00 inklusive Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkosten.

Die Dienstleisterin behält sich das Recht vor, die angebotenen oder bestätigten Preise entsprechend zu erhöhen, wenn sich die Kosten der Warenherstellung oder des Warenbezuges bei Dritten nach der Offertstellung bzw. nach Vertragsabschluss bis zur Warenlieferung erhöht haben. Dies gilt auch für Kostensteigerungen durch Wechselkursänderungen.

Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten, insbesondere kann die Dienstleisterin Preisänderungen jederzeit und ohne Vorankündigungen vornehmen.

In den Verkaufspreisen sind keine Beratungs-, Support- und Produktionsdienstleistungen inbegriffen.

Liefertermin

Mit der Auftragsbestätigung wird der Kundschaft ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder mit dieser zwecks Vereinbarung eines individuellen Liefertermins Kontakt aufgenommen.

Die Dienstleisterin ist stets um eine rasche Auslieferung der Waren bemüht. Für unverschuldete Lieferverzögerungen, z.B. durch Verzögerung der Lieferanten, unübliches, unvorhersehbares Festhalten durch Zollbehörden, höhere Gewalt (inklusive Pandemie) usw. haftet die Dienstleisterin jedoch nicht. Sie berechtigen die Kundschaft weder zum Rücktritt vom Kaufvertrag noch zu Schadenersatz.

Versand

Aufträge werden ausschliesslich innerhalb der Schweiz an die von der Kundschaft angegebene Lieferadresse versendet. Der Versand erfolgt grundsätzlich mit der Schweizerischen Post – nachfolgend «Post» genannt.

Die Versandkosten werden zusätzlich verrechnet und sind durch die Kundschaft zu bezahlen. Sie richten sich nach den Konditionen der Post, betragen aber mindestens CHF 8.50 inklusive Mehrwertsteuer.

Aufträge ab CHF 300.00 werden grundsätzlich versandkostenfrei versendet, sofern ein Versand als Paket mit der Post möglich ist. Aufträge, die aufgrund ihrer Grösse oder des Gewichts mittels Spedition ausgeliefert werden müssen, sind davon ausgenommen und können über anderweitige Transportunternehmen ausgeliefert werden. Die Kosten hierfür bestimmen sich gemäss separater Vereinbarung.

Ist der Zustellversuch wiederholt nicht geglückt, tritt die Dienstleisterin des Kaufvertrags zurück und erstattet der Kundschaft den Warenwert abzüglich der Lieferkosten zurück. In diesem Fall muss die Kundschaft die Bestellung erneut auslösen.

Nutzen und Gefahr gehen mit dem Versand der Waren, d.h. zum Zeitpunkt der Übergabe an das Transportunternehmen, auf die Kundschaft über.

Abholung vor Ort

Eine Abholung vor Ort erfolgt gemäss terminvereinbarung zwischen Kundschaft und Dienstleisterin. Sie hat innerhalb von 14 Kalendertagen ab Erhalt der Abholungseinladung zu erfolgen. Andernfalls behält sich die Dienstleisterin vor, den Vertrag aufzulösen.

Die Warenausgaben erfolgen am angegebenen Standort der Dienstleisterin Nutzen und Gefahr gehen mit der Warenausgabe auf die Kundschaft über.

Prüfpflicht

Die Kundschaft hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen. Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken.

Stornierung

Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich die Kundschaft zur Abnahme der Produkte. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen seitens Kundschaft kann die Dienstleisterin nach freiem Ermessen akzeptieren und eine Umtriebsentschädigung von bis zu 20 % des stornierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 20.00, sowie den allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen.

Ist eine (Teil-)Lieferung nach Vertragsabschluss nicht möglich (z.B. infolge von Produktionseinstellung des bestellten Artikels), wird die Kundschaft entsprechend frühestmöglich benachrichtigt. Falls die Kundschaft bereits bezahlt hat, wird ihr dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundschaft von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche aufgrund Lieferverzugs oder Ausfalls der Lieferung sind ausgeschlossen.

Rückgaberecht und Retouren

Die Dienstleisterin gewährt der Kundschaft auf gekaufte Produkte ein freiwilliges Rückgaberecht von 14 Kalendertagen ab Erhalt der Ware. Der Widerruf hat durch die Kundschaft schriftlich zu erfolgen. Die Dienstleisterin bestätigt der Kundschaft anschliessend den Erhalt des Widerrufs und teilt dieser die Adresse zur Retournierung der Ware mit.

Die Rückgabe des Artikels hat durch die Kundschaft auf eigene Kosten, in Originalverpackung inklusive mitgeliefertem Zubehör sowie Kaufnachweis in einem geeigneten Umkarton sorgfältig verpackt zu erfolgen.

Nach Eingang der Retoure wird durch die Dienstleisterin eine Zustands- und Funktionsprüfung der Ware vorgenommen. Bei mängelfreier und vollständig erhaltener Ware wird der Kaufpreis abzüglich Versandkosten umgehend an die Kundschaft zurückerstattet. Beschädigungen jeglicher Art werden in jedem Fall vom zu erstattenden Kaufpreis abgezogen.

Ausgeschlossen von der Rückgabe sind:

  • Reduzierte Artikel,
  • elektronische Softwarelizenzen (ESD),
  • Verbrauchsmaterialien (z.B. Batterien oder Klebebänder),
  • Produkte, die nach Vorgaben der Kundschaft oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse der Kundschaft angefertigt oder bestellt wurden (z.B. Spezialanfertigungen, Sonderaufträge, Grossmengenbestellungen),
  • Produkte, die durch die Kundschaft zu gewerblichen Zwecken weiterverwendet werden (B2B-Kundschaft).

Die Dienstleisterin behält sich vor, der Kundschaft eine Einlagerungsgebühr von bis zu 20 % des retournierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 20.00 sowie den allfälligen Wertverlust der retournierten Produkte in Rechnung zu stellen.

Die Rückgabefrist ist eingehalten, wenn die Ware vor Ablauf der Frist von 14 Kalendertagen an der durch die Dienstleisterin kommunizierten Adresse abgegeben oder retourniert wurde. Eine Rückzahlung des Kaufpreises bei verspäteter Retournierung ist nicht möglich.

Gewährleistung

Die Dienstleisterin übernimmt während zwei Jahren Gewähr für die Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des bestellten Artikels ab. Dies geschieht im Ermessen der Dienstleisterin entweder mittels Nacherfüllung, nämlich Beseitigung eines Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung mangelfreier Ware (Ersatzlieferung).

Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist die Kundschaft zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt nicht für unerhebliche Mängel. Ein Recht der Kundschaft auf Minderung ist ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zu vollständiger Zahlung der Kundschaft im Eigentum der Dienstleisterin. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne die Zustimmung der Dienstleisterin nicht gestattet.

Mietbedingungen

Mietpreise

Die Preise für Mietmaterialien bestimmen sich gemäss Offerte bzw. Auftragsbestätigung und verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, anderer Gebühren oder Steuern, Zöllen, Versicherungsleistungen, Verpackung, Versand, Spesen oder anderen Dienstleistungen wie z.B. Beladen und Entladen, Liefer- sowie Auf- und Abbaukosten.

Der Mindestbestellwert für Mietaufträge beträgt CHF 20.00 exklusive Mehrwertsteuer.

In den Mietpreisen sind keine Beratungs-, Support- und Produktionsdienstleistungen inbegriffen.

Mietgegenstand, Mietbeginn und Mietdauer

Die Dienstleisterin verpflichtet sich, das Mietmaterial einschliesslich Softwarekomponenten für die vertraglich vereinbarte Mietdauer gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.

Die Mindestmietdauer beträgt einen Kalendertag. Die Miete beginnt mit der in der Offerte bzw. Auftragsbestätigungen vereinbartem termin und endet frühestens nach Ablauf der Mindestmietdauer mit der kompletten Rückgabe. Der Zeitpunkt der vollständigen Retournierung des Mietmaterials gilt als letzter Tag der Mietdauer.

Die vertraglich festgelegte Mietdauer darf nicht überschritten werden. Eine Verlängerung der regulären Mietzeit ist in den meisten Fällen nach frühzeitiger Rücksprache mit der Dienstleisterin möglich.

Das Mietmaterial ist in der Regel gebrauchtes Material, ein Anspruch auf Neumaterial besteht nicht.

Versicherung

Das Mietmaterial ist durch die Dienstleisterin grundsätzlich gegen Schäden und Diebstahl versichert. Die Kosten für die Versicherung werden in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung separat ausgewiesen und betragen in der Regel 5 % des Gesamtmietpreises vor allfälligen Rabatten. Der Selbstbehalt der Kundschaft beträgt, sofern nicht anders vereinbart, CHF 1'000.00.

Abholung

Die Warenausgabe- und Rücknahme erfolgen am angegebenen Standort der Dienstleisterin. Eine Anlieferung bzw. Rücklieferung ist auf Wunsch der Kundschaft gegen Aufpreis möglich.

Das Mietmaterial wird der Kundschaft in einwandfreiem, funktionstüchtigem und betriebsbereitem Zustand gemäss Offerte bzw. Auftragsbestätigung übergeben. Die Kundschaft hat das Recht, sich das Mietmaterial bei Abholung vorführen und in der grundlegenden technischen Handhabung instruieren zu lassen. Nicht in der Miete eingeschlossen sind Schulungen o.ä. zur Benützung des Mietmaterials.

Mit der Übernahme des Mietmaterials anerkennt die Kundschaft die Vollständigkeit der Ware und deren einwandfreien Zustand. Nachträglich vorgebrachte Mängel werden nicht akzeptiert.

Nutzen und Gefahr gehen mit der Warenausgabe bis zum Zeitpunkt der Warenrücknahme auf die Kundschaft über.

Rückgabe und verspäte Rückgabe

Das Mietmaterial ist durch die Kundschaft in einem einwandfreien, funktionstüchtigen und betriebsbereiten Zustand zu retournieren und wird bei Rückgabe durch die Dienstleisterin geprüft. Verzichtet die Kundschaft auf die Mitwirkung bei der funktionalen und optischen Prüfung anlässlich der Rückgabe, anerkennt sie die von der Dienstleisterin erstellte Bestandsaufnahme.

Wird das Material zu spät retourniert, so läuft die Miete automatisch weiter und die Kundschaft ist verpflichtet, die Mehrkosten zu tragen. Ferner werden Mietausfälle oder Mehraufwände, die durch verspätete Rückgabe von Mietgegenständen entstehen, der Kundschaft voll verrechnet. Weitere Schadenersatzansprüche infolge verspäteter Rückgabe des Mietmaterials bleiben vorbehalten.

Ebenfalls kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 20 % des Gesamtmietbetrages, mindestens aber CHF 60.00, in Rechnung gestellt werden.

Ersatz oder Defekt

Die Dienstleisterin behält sich vor, für einen mindestens gleichwertigen Ersatz zu sorgen, sollte das gewünschte Mietmaterial im gebuchten Zeitraum nicht zur Verfügung stehen und die Kundschaft entsprechend frühestmöglich zu benachrichtigen.

Während der Mietdauer auftretende Defekte oder Pannen sind unvorhersehbar. Die Dienstleisterin ist um eine Ersatzlösung bemüht, allerdings verzichtet die Kundschaft ausdrücklich auf jegliche Schadenersatzforderung.

Prüf- und Sorgfaltspflicht

Das Mietmaterial darf ausschliesslich wie in den Betriebs- und Einbauanleitungen sowie Anwenderinformationen beschriebenen Art und Weise verwendet werden. Die Kundschaft allein ist für den ordnungsgemässen Aufbau, die Verwendung und Überwachung sowie den Rückbau und die Lagerung der Ware verantwortlich. Für Personen- und Sachschäden übernimmt die Dienstleisterin keine Haftung.

Jede Art von Änderung an den Geräten durch die Kundschaft oder Dritte ist untersagt.

Beschädigung oder Verlust

Die Kundschaft hat das Mietmaterial sorgfältig gegen Diebstahl, Vandalismus und ähnliche Delikte zu schützen. Die Dienstleisterin ist unverzüglich über den Eintritt eines solchen Sachverhalts schriftlich zu informieren und der Sachverhalt ist der zuständigen Polizeistelle entsprechend anzuzeigen. Eine Kopie der Anzeige ist der Dienstleisterin unaufgefordert zuzustellen.

Die Dienstleisterin behält sich alle Rechte vor, die Kundschaft für beschädigtes, verlorenes, gestohlenes oder verschmutztes Mietmaterial voll haftbar zu machen. Die Kundschaft ist verpflichtet, der Dienstleisterin sämtliche beim Gebrauch des Mietmaterials aufgetretenen bzw. ihm zugefügten Schäden zu melden.

Nicht retourniertes oder beschädigtes Mietmaterial wird der Kundschaft zum Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt. Weitere Schadenersatzansprüche aufgrund von Mietausfällen bleiben vorbehalten.

Stornierung

Annulliert die Kundschaft einen bereits bestätigten Mietvertrag, behält sich die Dienstleisterin vor, Stornierungsgebühren zu erheben.

Diese betragen:

  • 25 % des Mietbetrages bis 30 Tage vor vertraglich festgelegtem Mietbeginn,
  • 50 % des Mietbetrages bis zehn Tage vor vertraglich festgelegtem Mietbeginn,
  • 75 % des Mietbetrages bis drei Tage vor vertraglich festgelegtem Mietbeginn,
  • danach 100 % des Mietbetrages.

Allfällige durch die Stornierung entstandenen Unkosten können der Kundschaft zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Speziell bestellte oder angefertigte Materialien werden in jedem Fall voll verrechnet.

Eigentumsvorbehalt

Sämtliches Mietmaterial bleibt mit all seinen Bestandteilen während der gesamten Mietdauer Eigentum der Dienstleisterin und darf weder veräussert noch verpfändet werden.

Die Dienstleisterin behält sich vor, am Mietmaterial Logos, Schriftzüge oder anderweitige Beschriftungen der Dienstleisterin in angemessener Grösse anzubringen. Diese dürfen durch die Kundschaft weder entfernt noch unsichtbar gemacht werden.

Bewilligungen und Auflagen

Bewilligungen, Konzessionen, Gebühren (z.B. SUISA) und jede andere Art von Aufführungslizenzen besorgt die Kundschaft auf eigene Kosten und hat alle damit verbundenen Auflagen zu tragen. Damit obliegt auch die Einhaltung regulatorischer Bestimmungen wie z.B. Schallpegelgrenzwerten der Verantwortung der Kundschaft.

Beratungs-, Support- und Produktionsdienstleistungen

Leistungsumfang

Die Dienstleisterin bietet Dienstleistungen im Bereich des Ingenieurwesens sowie der Informationstechnologie und Medientechnik an. Dabei richtet sie ihre Leistungen den jeweiligen Wünschen und Bedürfnissen ihrer Kundschaft aus.

Die Dienstleisterin wahrt die Interessen der Kundschaft nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten, professionellen Standards ihres Fachgebietes.

Bei terminbezogenen Aufträgen, wie z.B. Produktionsdienstleistungen oder Personaleinsätzen mit festgelegten Erfüllungsterminen bzw. Ausführungszeiten, ist die Dienstleisterin stets um eine fristgerechte Erledigung bemüht. Bei Verzögerungen wird die Dienstleisterin die Kundschaft frühestmöglich informieren, um eine angemessene Lösung zu finden.

Kosten für Dienstleistungen

Die Beratungs-, Support- und Produktionsdienstleistungen werden nach effektivem Zeitaufwand gemäss in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungssätzen oder Pauschalkosten in Rechnung gestellt.

Alle Gebühren, Kosten und Auslagen, die der Dienstleisterin in Zusammenhang mit der Leistungserbringung anfallen, namentlich Kosten von Behörden oder anderen Dritten (z.B. Bewilligungen) sowie Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs- oder sonstige Spesen sind durch die Kundschaft zu tragen.

Die zugrunde liegenden Kostenvoranschläge beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe notwendigerweise anfallenden Arbeiten und setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflicht der Kundschaft voraus. Ausgangspunkt solcher Schätzungen stellen die von der Kundschaft angegebenen Daten und Termine dar. Demzufolge sind solche Kostenvoranschläge für die definitive Berechnung der Kosten nicht verbindlich. Erforderliche oder von der Kundschaft gewünschte, nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes führen zu einer angemessenen Anpassung des Dienstleistungsvertrages.

Sämtliche Preisangaben für Dienstleistungen oder Auslagen verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer.

Kündigung

Der Dienstleistungsvertrag kann grundsätzlich beidseits jederzeit schriftlich und mit unmittelbarer Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden.

Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Aufwendungen durch die Kundschaft zu vergüten. Die erbrachten Leistungen sind durch die Kundschaft auf der Grundlage des effektiven Zeitaufwandes und der jeweils geltenden Leistungssätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen.

Erfolgt eine Kündigung zur Unzeit verpflichtet sich die kündigende Partei, der anderen Partei den Schaden zu ersetzen, welcher ihr durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Unzeit entsteht.

Im Falle einer Kündigung infolge eines vertragswidrigen Verhaltens einer Partei hat diese der kündigenden Partei den ihr durch die Kündigung entstehenden Schaden zu ersetzen.

Konventionalstrafen

Annulliert die Kundschaft einen bereits bestätigten Dienstleistungsvertrag, behält sich die Dienstleisterin vor, Konventionalstrafen zu erheben. Dies gilt insbesondere bei terminbezogenen Aufträgen, wie z.B. Produktionsdienstleistungen oder Personaleinsätze mit festgelegten Erfüllungsterminen bzw. Ausführungszeiten.

Die Konventionalstrafen betragen:

  • 25 % des Gesamtbetrages bis 30 Tage vor vertraglich festgelegtem Leistungsbeginn,
  • 50 % des Gesamtbetrages bis zehn Tage vor vertraglich festgelegtem Leistungsbeginn,
  • 75 % des Gesamtbetrages bis drei Tage vor vertraglich festgelegtem Leistungsbeginn,
  • danach 100 % des Gesamtbetrages.

Zahlungsbedingungen

Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Dienstleisterin gemäss den im individuellen Vertrag vereinbarten Bedingungen.

Die Dienstleisterin kann angemessene Vorschüsse auf Aufträge oder Auslagen verlangen sowie Zwischenrechnungen für erbrachte Lieferungen, Leistungen und damit zusammenhängende Auslagen stellen. Sie behält sich vor, die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Begleichung der geltend gemachten Beträge abhängig zu machen.

Zahlungsfristen und Zahlungsverzug

Für Privatkundschaft erfolgt die Zahlung grundsätzlich per Vorkasse oder mittels Bar- oder Kartenzahlung vor Ort. Andernfalls kann die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen verweigert werden.

Eine Zahlung auf Rechnung ist für Geschäftskundschaft vorbehalten und wird ausschliesslich auf Anfrage der Kundschaft und nach eigehender Prüfung durch die Dienstleisterin gewährt.

Die Dienstleisterin behält sich das Recht vor, die Kundschaft ohne Angabe von Gründen von einzelnen Zahlungsmöglichkeiten auszuschliessen oder auf Vorkasse zu bestehen.

Bei Rechnungen gilt, sofern nicht anders vereinbart, eine Fälligkeit von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum.

Nach Verfall der Zahlungsfrist wird die Kundschaft durch die Dienstleisterin gemahnt und erhält eine weitere Frist von 10 Kalendertagen. Versäumt es die Kundschaft erneut ihrer Zahlungspflicht innert dieser Frist nachzukommen, behält sich die Dienstleisterin vor, Verzugszinsen und Mahngebühren zu erheben.

Diese betragen:

  • 5% Verzugszinsen pro Kalenderjahr sowie
  • maximal CHF 40.00 Mahngebühren pro Mahnung.

Zahlungsmittel

Die Dienstleisterin akzeptiert sowohl vor Ort als auch online eine Vielzahl gängiger Zahlungsmethoden, einschliesslich Barzahlungen, Debit- und Kreditkarten sowie elektronische Zahlungsmittel – insbesondere Maestro, Mastercard, Visa, V PAY, PostFinance Card und TWINT. Dabei können auf elektronische und Kreditkartenzahlungen allfällige Gebühren anfallen.

Bei Onlinebestellungen mit Kreditkarte oder anderen elektronischen Zahlungsmitteln erfolgt die Belastung zum Bestellungszeitpunkt.

Banküberweisungen haben seitens Kundschaft grundsätzlich immer mittels des auf der Rechnung enthaltenen QR-Einzahlungsscheins zu erfolgen, um eine automatische und damit effiziente Verarbeitung zu gewährleisten.

Die Dienstleisterin behält sich das Recht vor, die Kundschaft ohne Angabe von Gründen von der Verwendung einzelner Zahlungsmittel auszuschliessen.

Allgemeine Bestimmungen

Schutzrechte

Alle vorbestehenden und im Verlauf der Vertragserfüllung entstandenen Schutzrechte, namentlich Urheber-, Patent-, Design- und Markenrechte, stehen ausschliesslich der Dienstleisterin zu, sofern mit der Kundschaft nichts anderes vereinbart wurde. Dies betrifft insbesondere digitale wie auch physische Unterlagen wie z.B.

  • Arbeits- und Projektdokumentationen,
  • technische und kommerzielle Beschreibungen, Listen und Tabellen, Abbildungen und Zeichnungen,
  • Visualisierungen, Fotos und Videos,
  • Pläne, Berechnungen, Mess-, Prüf- und Protokolldaten,
  • Softwarequellcode, kompilierter Softwarecode, Konfigurationsdateien usw.

Die Dienstleisterin kann etwaige im Rahmen der Auftragserfüllung anfallende Erfindungen sowie allfällige Nutzungs- und Verwertungsrechte nach eigenem Ermessen im In- und Ausland als eigene Schutzrechte anmelden und diese nach Belieben ausüben oder auf sie verzichten.

Haftung und höhere Gewalt

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung durch die Dienstleisterin beschränkt auf absichtliches und grobfahrlässiges Handeln.

Ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter sowie für Mangelfolgeschäden. Diese Haftungsbeschränkung und der Haftungsausschluss gelten sowohl für vertragliche wie ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.

Die Dienstleisterin haftet in keinem Fall für die Nichterfüllung, nicht gehörige Erfüllung oder Schlechterfüllung des Vertrages, wenn diese auf durch die Dienstleisterin nicht zu vertretende Ereignisse oder Umstände höherer Gewalt (inklusive Pandemie) zurückzuführen ist.

Datenschutz

Die Dienstleisterin darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und nutzen sowie zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner (z.B. Transportunternehmen) oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

Anwendbares Recht

Sämtliche Verträge zwischen Kundschaft und Dienstleisterin unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 und des Übereinkommens betreffend das auf international Kaufverträge über bewegliche körperliche Sachen anzuwendende Recht vom 15. Juni 1955.

Es gelten folgende Gerichtstände:

  • Für sämtliche Ansprüche aus Verträgen zwischen der Kundschaft und der Exa Light & Sound GmbH gilt Zürich als ausschliesslicher Gerichtsstand.
  • Für sämtliche Ansprüche aus Verträgen zwischen der Kundschaft und der Redhills GmbH gilt Dietikon als ausschliesslicher Gerichtsstand.
  • Für sämtliche Ansprüche aus Verträgen zwischen der Kundschaft und der Umbrella Group GmbH gilt Dietikon als ausschliesslicher Gerichtsstand.

Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Schlussbestimmungen

Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Dienstleisterin.

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als unwirksam oder undurchführbar erweisen bzw. unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien haben sich vielmehr so zu verhalten, dass der angestrebte Zweck erreicht wird und alles zu tun, was erforderlich ist, damit die Teilnichtigkeit unverzüglich behoben wird.

Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Auffüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach Sinn und Zweck gewollt haben würden, sofern sie die Nichtigkeit oder die nicht getroffene Regelung bedacht hätten.